Skipper-Haftpflicht-Versicherung

Der Skipper haftet uneingeschränkt und persönlich!

Die Lösung: eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung von YACHT-POOL!

Skipper-Haftpflicht-Versicherung

Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen – uneingeschränkt!

Im Chartervertrag steht zwar normalerweise, dass das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. Sie wissen aber in der Regel nicht, in welcher Höhe. In Spanien sind Deckungssummen von € 50 000,- durchaus üblich. Schiffe, die über Lloyds London versichert sind (dies ist in Griechenland und in der Türkei sehr häufig der Fall), sind mitunter nur bis zur Höhe des Schiffswertes (Zeitwert) versichert. Je nach Schiffstyp sprechen wir dann evtl. über € 25 000,- oder € 50 000,- oder was immer der Zeitwert ist. Dieser Wert ist immer zu gering, denn Ihre Haftung des Skippers ist unbeschränkt! Unsere Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt dieses Risiko deshalb bis zu € 10 Mio.!

Haftungsansprüche der Crewmitglieder gegen den Skipper sind fast nie versichert. Auch dann nicht, wenn die Schiffe gemäß den üblichen „Allgemeinen Haftpflichtbedingungen“ (AHB) versichert sind.

Sollte der Vercharterer seine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt haben (was durchaus vorkommt), haben Sie als Skipper überhaupt keine Deckung.

Für Sachschäden, die Sie am Schiff selbst verursachen (auch Totalschaden!) haften Sie persönlich uneingeschränkt, wenn Ihr Handeln als „grobe Fahrlässigkeit“ beurteilt wird. „Ich handle nicht grob fahrlässig“, denken Sie vielleicht! Aber was „grobe Fahrlässigkeit“ ist, ist ein dehnbarer Begriff und wird möglicherweise von einem griechischen, türkischen oder kroatischen Gericht oder wo immer sich der Unfall ereignen mag, entschieden. Das ist Ihr Risiko!

Ihre Privathaftpflicht-Versicherung zahlt für all diese Risiken nicht! Sie sollten dieses gesamte Haftungsrisiko nicht unbedacht auf sich nehmen. Dieses Problem ist (bei Prämienaufteilung auf 4 Personen) fast zum Preis eines Straftickets für einmal Falschparken mit unserer Skipper-Haftpflicht zu lösen.

Denn der verantwortliche Skipper haftet unbeschränkt!

Unterschied von Haftpflicht- und Kautionsversicherung:

Ein Charter-Kautionsschaden ist i. d. R. ein Schaden am gecharterten Schiff, der vom Skipper oder Crew schuldhaft verursacht wurde und der in der Regel unter der Höhe des Selbstbehalts der KaskoVersicherung liegt.

Diese Schäden deckt die Kautions-Versicherung! Liegt die Höhe des Schadens über dem Selbstbehalt, zahlt die Kasko-Versicherung des Eigners.

Die Haftpflicht-Versicherung des Yachteigners greift für Sach- und Personenschäden, die Sie anderen schuldhaft zufügen. Was aber tatsächlich gedeckt ist und was nicht steht in den Haftpflichtbedingungen des Eigners, die Sie nicht kennen. Keine uns bekannte Haftpflicht- Versicherung deckt Schäden am gecharterten Schiff. Kaskoversicherer greifen für grobe fahrlässige Schäden am Schiff auf den Skipper zurück.

Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt die (unbekannten) Lücken, die die Haftpflicht-Versicherung der Charteryacht aufweisen kann, z. B.:

  • Schäden an der Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit (schützt Sie vor der Haftung gegenüber dem Kasko-Versicherer).
  • Personenschäden an Crewmitgliedern
  • Schäden an anderen Schiffen, soweit diese Schäden nicht durch die Haftpflicht der Charteryacht gedeckt sind, z. B.: weil die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder sonstige
    Ausschlüsse der Haftpflicht-Versicherung des Vercharterers Leistungen ausschliessen (die Sie nicht kennen), wie beispielsweise Personenschäden an Crewmitgliedern o. ä.

Die Vorteile der YACHT-POOL Skipper Haftpflicht-Versicherung im Überblick

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