Skipper-Haftpflicht-Versicherung
Der Skipper haftet uneingeschränkt und persönlich!
Die Lösung: eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung von YACHT-POOL!
Grundsätzlich haftet der Skipper für Schäden, die er anderen schuldhaft zufügt, mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen – uneingeschränkt!
Im Chartervertrag steht zwar normalerweise, dass das gecharterte Schiff haftpflichtversichert ist. Sie wissen aber in der Regel nicht, in welcher Höhe. In Spanien sind Deckungssummen von € 50 000,- durchaus üblich. Schiffe, die über Lloyds London versichert sind (dies ist in Griechenland und in der Türkei sehr häufig der Fall), sind mitunter nur bis zur Höhe des Schiffswertes (Zeitwert) versichert. Je nach Schiffstyp sprechen wir dann evtl. über € 25 000,- oder € 50 000,- oder was immer der Zeitwert ist. Dieser Wert ist immer zu gering, denn Ihre Haftung des Skippers ist unbeschränkt! Unsere Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt dieses Risiko deshalb bis zu € 10 Mio.!
Haftungsansprüche der Crewmitglieder gegen den Skipper sind fast nie versichert. Auch dann nicht, wenn die Schiffe gemäß den üblichen „Allgemeinen Haftpflichtbedingungen“ (AHB) versichert sind.
Sollte der Vercharterer seine Prämie nicht rechtzeitig bezahlt haben (was durchaus vorkommt), haben Sie als Skipper überhaupt keine Deckung.
Für Sachschäden, die Sie am Schiff selbst verursachen (auch Totalschaden!) haften Sie persönlich uneingeschränkt, wenn Ihr Handeln als „grobe Fahrlässigkeit“ beurteilt wird. „Ich handle nicht grob fahrlässig“, denken Sie vielleicht! Aber was „grobe Fahrlässigkeit“ ist, ist ein dehnbarer Begriff und wird möglicherweise von einem griechischen, türkischen oder kroatischen Gericht oder wo immer sich der Unfall ereignen mag, entschieden. Das ist Ihr Risiko!
Ihre Privathaftpflicht-Versicherung zahlt für all diese Risiken nicht! Sie sollten dieses gesamte Haftungsrisiko nicht unbedacht auf sich nehmen. Dieses Problem ist (bei Prämienaufteilung auf 4 Personen) fast zum Preis eines Straftickets für einmal Falschparken mit unserer Skipper-Haftpflicht zu lösen.
Denn der verantwortliche Skipper haftet unbeschränkt!
Unterschied von Haftpflicht- und Kautionsversicherung:
Ein Charter-Kautionsschaden ist i. d. R. ein Schaden am gecharterten Schiff, der vom Skipper oder Crew schuldhaft verursacht wurde und der in der Regel unter der Höhe des Selbstbehalts der KaskoVersicherung liegt.
Diese Schäden deckt die Kautions-Versicherung! Liegt die Höhe des Schadens über dem Selbstbehalt, zahlt die Kasko-Versicherung des Eigners.
Die Haftpflicht-Versicherung des Yachteigners greift für Sach- und Personenschäden, die Sie anderen schuldhaft zufügen. Was aber tatsächlich gedeckt ist und was nicht steht in den Haftpflichtbedingungen des Eigners, die Sie nicht kennen. Keine uns bekannte Haftpflicht- Versicherung deckt Schäden am gecharterten Schiff. Kaskoversicherer greifen für grobe fahrlässige Schäden am Schiff auf den Skipper zurück.
Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt die (unbekannten) Lücken, die die Haftpflicht-Versicherung der Charteryacht aufweisen kann, z. B.:
- Schäden an der Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit (schützt Sie vor der Haftung gegenüber dem Kasko-Versicherer).
- Personenschäden an Crewmitgliedern
- Schäden an anderen Schiffen, soweit diese Schäden nicht durch die Haftpflicht der Charteryacht gedeckt sind, z. B.: weil die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder sonstige
Ausschlüsse der Haftpflicht-Versicherung des Vercharterers Leistungen ausschliessen (die Sie nicht kennen), wie beispielsweise Personenschäden an Crewmitgliedern o. ä.
Die Vorteile der YACHT-POOL Skipper Haftpflicht-Versicherung im Überblick
- Die Skipper Haftpflicht-Versicherung von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimme Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr!
- 12 Monate Versicherungsschutz! – Für eine Versicherungsprämie bezahlen und für 12 Monate prämienfrei versichert sein!
- Sie können mit der YACHT-POOL Skipper Haftpfllicht-Versicherung überall chartern, so oft Sie wollen und mit welchem Schiff Sie möchten!
- Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften, und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.
- Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder CrewAktivitäten nicht deckt.
- Weil YACHT-POOL sogar die grobe Fahrlässigkeit für Sachschäden an der gecharterten Yacht deckt!
- Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.
- Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen.
- Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden gecharterten Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Sie haften aber für jeden Schaden.
- Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt eine Haftpflichtdeckung besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Haftpflichtversicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!
- Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.
- Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden
- Sachschäden am Schiff aus leichter Fahrlässigkeit sind über die SkipperHaftpflichtversicherung nicht gedeckt, weil Ihnen im Chartervertrag zugesagt wurde, dass Sie kaskoversichert sind und deshalb eine Doppelversicherung vorliegen würde.
Weitere Versicherungen für Charterskipper:
Charter Kautions-Versicherung
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden sollen. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war,
Skipper Unfall-Versicherung
Ich habe ja eine Unfallversicherung“ werden Sie vielleicht denken. Die spezielle Skipper-Unfallversicherung haben wir aus folgendem Grund entwickelt: Verschiedene Unfallversicherer schließen Unfälle aus „gefahrensgeneigten“ Sportarten aus (Tendenzsteigend)
Charter Folgeschaden Versicherung
Es besteht die Gefahr, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den
Skipper Rechtsschutz Versicherung
Weil Sie nicht sicher sein können, nicht um Ihr gutes Recht streiten zu müssen. Dies kann auch jedem Crewmitglied passieren. Es kann aber auch die Crew insgesamt verklagt werden. Daher sind mit dem Skipper Rechtsschutz nicht nur der
Charter Rücktritt Versicherung
Die Yacht für Ihren Törn ist gebucht, die Crew komplett und die Vorfreude schon groß – jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, oder? Leider schon! Was passiert, wenn der Skipper kurz vor dem Törn einen Unfall hat und die Reise nicht antreten kann? Wenn ein Familienmitglied schwer