Skipper-Unfallversicherung
Viele Versicherer schließen gefahrensgeneigte Sportarten aus!
Die Lösung: eine SKIPPER-UNFALLVERSICHERUNG von YACHT-POOL!
„Ich habe ja eine Unfallversicherung“ werden Sie vielleicht denken. Die spezielle Skipper-Unfallversicherung haben wir aus folgendem Grund entwickelt: Verschiedene Unfallversicherer schließen Unfälle aus „gefahrensgeneigten“ Sportarten aus (Tendenzsteigend)
Sämtliche Unfallversicherungen decken Bergekosten (Ab Bergung von Personen vom Schiff) mit nur wenigen Tausend Euro. Für den Fall, dass nicht tatsächlich ein Personenunfall stattgefunden hat, erhalten Sie garnichts. Als Skipper können Sie nicht sicher sein, dass alle Crewmitglieder tatsächlich eine Unfallversicherung haben. Im Falle eines Unfalles kann es zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem geschädigten Crewmitglied kommen, in dem dann festgestellt wird, ob Sie als Skipper ein Verschulden (und damit eine Haftung) trifft oder nicht.
„Machen meine Crewmitglieder nicht, sind lauter alte Freunde von mir“, mögen Sie denken. Realität ist, dass ggf. die Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung oder wer auch sonst für die Kosten aus dem Unfall zu bezahlen hat, auf den Skipper Regress nehmen kann, wenn ihm Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden kann. Mit der Skipper-Unfallversicherung kann dieses Risiko neben der Skipper-Haftpflichtversicherung ausgeschaltet werden, weil sich darüber ggf. die Unfallversicherungsabteilung mit der Haftpflichtabteilung der gleichen Gesellschaft streiten müsste, was wegen Sinnlosigkeit nicht geschehen wird.
Was aber ebenso wichtig ist! Die Skipper-Unfallversicherung übernimmt bis zu € 60 000,- an Bergekosten. Und zwar auch dann, wenn gar kein Unfall passiert ist, wenn Sie aber in Seenot geraten sind und Hilfe herbeirufen müssen. Für Bergehubschrauber werden in den Mittelmeerländern ca. unter anderem bis zu € 15 000,- pro Stunde verlangt! Die Skipper-Unfallversicherung kann alternativ für den Skipper und alle Crewmitglieder oder nur für den Skipper allein abgeschlossen werden. Je nach Ihrer Wahl wird die Versicherungssumme im Schadenfall auf alle Crewmitglieder aufgeteilt oder steht ausschließlich dem Skipper zu. Wird der Versicherungsschutz für „Skipper & Crew“ gewählt, sind alle Crewmitglieder, die mit dem Skipper an Bord sind, automatisch mitversichert (eine namentliche Nennung der Crewmitglieder ist nicht notwendig)
Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!
Die Vorteile der YACHT-POOL SKIPPER UNFALL-VERSICHERUNG im Überblick
- Die SKIPPER UNFALL-VERSICHERUNG von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimme Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr!
- 12 Monate Versicherungschutz! – Für eine Versicherungsprämie bezahlen und für 12 Monate prämienfrei versichert sein!
- Sie können mit der YACHT-POOL SKIPPER UNFALL-VERSICHERUNG überall chartern, so oft Sie wollen und mit welchem Schiff Sie möchten!
- Schutz für Skipper und Crew
- Weltweite Gültigkeit!
- Weil sie ohne Rücksicht auf eigenes oder fremdes Verschulden gemäß den YACHT-POOLBedingungen Unfallkosten für Invalidität und vorübergehende Unfallfolgen deckt.
- Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn kein Verschulden vorliegt.
- Weil die Haftpflichtversicherung nicht greift, wenn zwar Verschulden vorliegt, es sich bei dem Geschädigten aber um ein Familienmitglied handelt.
- Weil Unfälle ein Vermögen kosten können, wenn Sie die Haftpflicht anderer (Ausland!) praktisch nicht in Anspruch nehmen können.
- Weil bei Invalidität die finanziellen Folgen von existenzieller Bedeutung sein können.
- Weil herkömmliche Unfallversicherungen bei “gefahrengeneigten Sportarten“ (zu denen Hochseesegeln gehört) unter Umständen nicht leisten.
- Weil herkömmliche Unfallversicherungen oftmals nur dann bezahlen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert.
- Weil bei herkömmlichen Unfallversicherungen die vorgesehenen Bergekosten von nur wenigen Tausend Euro für die Blauwassersegler viel zu gering sind. Sie deckt gemäß den Allgemeinen Unfallbedingungen und den "Besonderen YACHT-POOL Bedingungen" alle Personenunfälle, die die Versicherten beim Betrieb einer Yacht erleiden.
Weitere Versicherungen für Charterskipper:
Skipper-Haftpflicht
Der Skipper haftet für Schäden, die er anderen schuldhaft zugefügt hat mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen – uneingeschränkt – Das ist Ihr Risiko! YACHT-POOL inkludiert die grobe Fahrlässigkeit und die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
Charter Kautions-Versicherung
Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden sollen. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war,
Charter Folgeschaden Versicherung
Es besteht die Gefahr, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den
Skipper Rechtsschutz Versicherung
Weil Sie nicht sicher sein können, nicht um Ihr gutes Recht streiten zu müssen. Dies kann auch jedem Crewmitglied passieren. Es kann aber auch die Crew insgesamt verklagt werden. Daher sind mit dem Skipper Rechtsschutz nicht nur der
Charter Rücktritt Versicherung
Die Yacht für Ihren Törn ist gebucht, die Crew komplett und die Vorfreude schon groß – jetzt kann eigentlich nichts mehr schief gehen, oder? Leider schon! Was passiert, wenn der Skipper kurz vor dem Törn einen Unfall hat und die Reise nicht antreten kann? Wenn ein Familienmitglied schwer