Skipper-Unfallversicherung

Viele Versicherer schließen gefahrensgeneigte Sportarten aus!

Die Lösung: eine SKIPPER-UNFALLVERSICHERUNG von YACHT-POOL!

„Ich habe ja eine Unfallversicherung“ werden Sie vielleicht denken. Die spezielle Skipper-Unfallversicherung haben wir aus folgendem Grund entwickelt: Verschiedene Unfallversicherer schließen Unfälle aus „gefahrensgeneigten“ Sportarten aus (Tendenzsteigend)

Sämtliche Unfallversicherungen decken Bergekosten (Ab Bergung von Personen vom Schiff) mit nur wenigen Tausend Euro. Für den Fall, dass nicht tatsächlich ein Personenunfall stattgefunden hat, erhalten Sie garnichts. Als Skipper können Sie nicht sicher sein, dass alle Crewmitglieder tatsächlich eine Unfallversicherung haben. Im Falle eines Unfalles kann es zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem geschädigten Crewmitglied kommen, in dem dann festgestellt wird, ob Sie als Skipper ein Verschulden (und damit eine Haftung) trifft oder nicht.

„Machen meine Crewmitglieder nicht, sind lauter alte Freunde von mir“, mögen Sie denken. Realität ist, dass ggf. die Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung oder wer auch sonst für die Kosten aus dem Unfall zu bezahlen hat, auf den Skipper Regress nehmen kann, wenn ihm Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden kann. Mit der Skipper-Unfallversicherung kann dieses Risiko neben der Skipper-Haftpflichtversicherung ausgeschaltet werden, weil sich darüber ggf. die Unfallversicherungsabteilung mit der Haftpflichtabteilung der gleichen Gesellschaft streiten müsste, was wegen Sinnlosigkeit nicht geschehen wird.

Was aber ebenso wichtig ist! Die Skipper-Unfallversicherung übernimmt bis zu € 60 000,- an Bergekosten. Und zwar auch dann, wenn gar kein Unfall passiert ist, wenn Sie aber in Seenot geraten sind und Hilfe herbeirufen müssen. Für Bergehubschrauber werden in den Mittelmeerländern ca. unter anderem bis zu € 15 000,- pro Stunde verlangt! Die Skipper-Unfallversicherung kann alternativ für den Skipper und alle Crewmitglieder oder nur für den Skipper allein abgeschlossen werden. Je nach Ihrer Wahl wird die Versicherungssumme im Schadenfall auf alle Crewmitglieder aufgeteilt oder steht ausschließlich dem Skipper zu. Wird der Versicherungsschutz für „Skipper & Crew“ gewählt, sind alle Crewmitglieder, die mit dem Skipper an Bord sind, automatisch mitversichert (eine namentliche Nennung der Crewmitglieder ist nicht notwendig)

 Die Skipper-Unfallversicherung gilt weltweit!

Die Vorteile der YACHT-POOL SKIPPER UNFALL-VERSICHERUNG im Überblick

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